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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20   

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https://dejure.org/2020,25718
OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20 (https://dejure.org/2020,25718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.08.2020 - 2 O 50/20 (https://dejure.org/2020,25718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. August 2020 - 2 O 50/20 (https://dejure.org/2020,25718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegner im Berufungszulassungsverfahren: Wann ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
    Das gilt insbesondere, wenn der Bevollmächtigte der in erster Instanz obsiegenden Partei gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof lediglich seine Bestellung mitgeteilt und einen Ablehnungsantrag gestellt hat, ohne dass bereits eine Zulassungsbegründung des Rechtsmittelführers existiert (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 15 C 17.2522 - juris Rn. 18).
  • OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12

    Zur Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem sich der Prozessbevollmächtigte überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind (vgl. hierzu die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19

    Anhörungsrüge bei Übersendung der Beschwerdebegründung nur zur Kenntnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
    Vielmehr hat der Betroffene in einem solchen Fall selbst zu beurteilen, ob die "zur Kenntnisnahme" übersandte Begründungsschrift Vorbringen enthält, das Anlass zu einer Stellungnahme bietet (vgl. Beschluss des Senats vom 14. August 2019 - 2 M 78/19 - juris Rn. 6 zur Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 1 O 147/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
    Das gilt insbesondere, wenn der Bevollmächtigte der in erster Instanz obsiegenden Partei gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof lediglich seine Bestellung mitgeteilt und einen Ablehnungsantrag gestellt hat, ohne dass bereits eine Zulassungsbegründung des Rechtsmittelführers existiert (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 15 C 17.2522 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2020 - 4 O 19/20

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zwar dann nicht notwendig, wenn die Übersendung der Antragsbegründungsschrift allein zur Kenntnisnahme erfolgt und der Berichterstatter in dem Begleitschreiben ausdrücklich darauf hinweist, dass eine Stellungnahme gegenwärtig nicht veranlasst sei (OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 O 19/20 - juris Rn. 4).
  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Vor einer durch das Berufungs- oder Revisionsgericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im Allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen (vgl. aktuell z.B. OVG LSA, B.v. 4.8.2020 - 2 O 50/20 - juris Rn. 4; Olbertz in: Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 162 Rn. 46 f.).
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